Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des „Hotel & Restaurant Seebrücke“ im Ostseeheilbad Zingst
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn das Hotel sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
II. Vertragabschluss, -partner
1. Mit der Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel kommt ein Hotelaufnahmevertrag zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich per Post, per Fax oder telefonisch. Sofern sich der Kunde per E-Mail oder via Internet an das Hotel gewandt hat, kann die Bestätigung seitens des Hotels auch per E-Mail erfolgen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Bei Anmeldung von mehreren Personen bei Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konfe-
renzveranstaltungen sind dem Hotel bis 14 Tage vor Ankunft bzw. vor der Veranstaltung Teilnehmerlisten zu übermitteln. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich als solche zu bezeichnen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für von Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schließen die Preise die Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe ein.
4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Gäste, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit durch Erteilung von Zwischenrechnungen fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
6. Der Kunde kann gegen Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanreise, vorzeitige Abreise)
1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt, vom Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornierungsbedingungen schriftlich zurückzutreten:
(a) Erfolgt die Stornierung bis 29 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben.
(b) Erfolgt die Stornierung bis zu 28 Tagen vor Anreise, werden 60% Storno-
gebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 50% bei Buchung mit Halbpension berechnet.
(c) Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Tagen vor Anreise, werden 80% Storno-
gebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 70% bei Buchung mit Halbpension berechnet.
(d) Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise werden 100% Stornogebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 90% bei Buchung mit Halbpension berechnet. Gleiches gilt ebenfalls bei Nichtanreise sowie bei vorzeitiger Abreise.
Die Stornogebühren berechnen sich jeweils nach den vereinbarten Preisen für die Beherbergung und Zusatzleistungen.
2. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch den Rücktritt Kosten nicht oder nicht in Höhe der Stornogebühren entstanden sind.
V. Zimmerbereitstellung, -nutzung und -rückgabe
1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich.
3. Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, kann das Hotel für die weitere Zimmernutzung 50% des Listenpreises für das Zimmer und ab 18 Uhr den vollen Listenpreis in Rechnung stellen.
4. Die Unter- und Weitervermietung überlassener Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Restaurants, Hotelbar, Relax-
bereich etc. dürfen Tiere nicht bzw. nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Hotel mitgenommen werden
VI. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
3. Für alle sonstigen Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In letzteren Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die Haftung des Hotels ist darüber hinaus bei sonstigen gemäß Ziffer VI. 3 für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 500.000,00 für Sachschäden und auf max. € 100.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse gelten nicht, falls die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen – und ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung von Wertgegenständen im Hotelsafe Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande und es besteht keine Bewachungspflicht für das Hotel. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.
8. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet.
VII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmänni-
schen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.